Jugendschutz ist für uns sehr wichtig!

Jugendschutz

Darf man unter 18 Jahren Shisha rauchen?

Schon seit längerer Zeit hört man viel um die Gesundheitsrisiken beim Shisha Rauchen oder wie gefährlich Shishabars sind. Das Shisha Rauchen nicht gesund ist, sollte jedem bewusst sein. Denn Shisha Tabak enthält wie die Zigarette Nikotin – auch wenn die Menge um einiges geringer ist (wobei auch diese Aussage recht umstritten ist). Außerdem sind im Shishatabak Melasse (Zuckerrohrsirup, Wasser und Honig), Glycerin und Aromen enthalten.

Ab welchem Alter darf man in Deutschland Shisha rauchen?

Man liest oder hört des Öfteren, das Shisha Rauchen schon ab 14 oder 16 Jahren erlaubt ist. Das ist nicht richtig. Generell verbietet das Jugendschutzgesetz  (§ 10 JuSchG) Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Konsum von Tabakwaren. In der Öffentlichkeit dürfen sie keinen Tabak rauchen. Eine gesetzliche Regelung für den privaten Gebrauch gibt es nicht.

Tabak

Nach § 10 JuSchG dürfen Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen, unter 18 Jahren, angeboten und abgegeben werden.

Dampfsteine, Dampfpaste und andere Tabakersatzprodukte

Dieselbe Regelung sieht das Jugendschutzgesetz auch für das Anbieten und Abgeben von nikotinfreien Erzeugnissen wie z.B. Dampfsteine oder Dampfpasten. Auch hier gilt keine Abgabe an Minderjährige.

Jugendschutz ist für uns sehr wichtig, uns als Händler steht es frei mit wem wir ein Rechtsgeschäft eingehen und wir folgen der Empfehlung der Hersteller aus moralischen Gründen eine Shisha erst ab 18 Jahren zu verkaufen.
Wir verkaufen keine Shishas und Zubehör an Jugendliche unter 18 Jahren.

Mit Wirkung zum 01.04.2016 trat in Deutschland die Änderungen des Jugendschutzgesetzes  ( § 10 JuSchG ) in Kraft, die uns als Shopbetreiber und damit auch Sie als Kunden betreffen.

Wir möchten Sie hier ausführlich darüber zu informieren.

Auszug aus dem Gesetzestext:

"... c) Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt:

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden."

 

Volljährigkeitsprüfung / Altersprüfung

Ab dem 01.04.2016 verlangt der Gesetzgeber die Überprüfung der Volljährigkeit jedes Kunden. Hierzu führen eine anerkannte Altersverifikation im Bestellvorgang in Echtzeit durch. Hier wird die Verifizierung per Personalausweis-Check durchführt oder Wahlweise mit dem Schufa Identitätscheck Premium (Abgleich mit den hinterlegten Bankdaten). 
Die Prüfung erfolgt nur EINMAL für alle registrierten Bestandskunden über Schufa-Anbindung (es ist KEINE Bonitätsprüfung). Danach ist Ihr Account dauerhaft freigeschaltet.
Wie vom Gesetzgeber verlangt, muss eine zweistufige Alterskontrolle bei Lieferung erfolgen. Diese stellen wir über das Produkt "Alterssichtprüfung" unseres Logistikpartners DHL sicher. Der Paketbote sieht auf Ihrem Paket den Vermerk "Alterssichtprüfung" und übergibt Ihnen Ihre Sendung, wenn Sie offensichtlich volljährig sind, ohne weitere Nachfrage. Ist sich der Bote nicht sicher, muss er Ihren Ausweis verlangen, um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich volljährig sind. Ist dies nicht der Fall, darf er Ihnen Ihre Sendung nicht aushändigen. 

Bei Gastbestellungen ohne registriertes Kundenkonto muss diese Prüfung bei JEDER Bestellung erfolgen. 
Zudem verlangt der Gesetzgeber die Zustellung per Altersnachweis, das heißt der Zusteller übergibt die Sendung nur an Volljährige

Zustelloptionen

Ab dem 01.01.2017 ist KEINE Zustellung an Packstationen mehr möglich, beachten Sie dies bitte bei Ihrer Lieferanschrift.

Zudem kann Ihre Sendung nicht an Nachbarn oder an vereinbarte Ablageorte zugestellt werden. Trifft der Zusteller keine oder keine volljährige Person an, wird das Paket bei Ihrer nächsten Post / DHL Filiale zur Abholung bereitgestellt.


Euer Team von Wasserpfeifen & mehr